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   BayObLG, 09.07.1984 - RE-Miet 7/82   

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https://dejure.org/1984,2176
BayObLG, 09.07.1984 - RE-Miet 7/82 (https://dejure.org/1984,2176)
BayObLG, Entscheidung vom 09.07.1984 - RE-Miet 7/82 (https://dejure.org/1984,2176)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Juli 1984 - RE-Miet 7/82 (https://dejure.org/1984,2176)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsentscheidsvorlage; Vorlagevoraussetzung; Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage; Mieterhöhungsverlangen als Prozeßvoraussetzung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 09.02.1982 - Allg. Reg. 105/81
    Auszug aus BayObLG, 09.07.1984 - REMiet 7/82
    Ob eine Sache zurückverwiesen werden darf, kann im Hinblick darauf, daß durch zu strenge Anforderungen an den Inhalt eines Erhöhungsverlangens die Durchsetzung eines berechtigten Anspruchs auf Mietzinserhöhung nicht übermäßig erschwert werden darf (vgl. BGHZ 84, 392/395 f. unter Hinweis auf BVerfGE 49, 244 und 53, 352), sowie auch im Hinblick auf die Prozeßökonomie (vgl. BayObLGZ 1982, 78/85) und auf die Vorschrift des § 540 ZPO vom jeweiligen Grund der Unwirksamkeit des Erhöhungsverlangens abhängen.

    Hinzu kommt, daß die mit der Unwirksamkeit eines Erhöhungsverlangens zusammenhängenden Fragen wegen der Nachholbarkeit eines solchen im Rechtsstreit (§ 2 Abs. 3 S. 2 MHG in der seit 1.1.1983 geltenden Fassung), sofern eine solche nicht auch früher für zulässig gehalten wurde (vgl. BayObLGZ 1982, 78/84 f.m. Nachw.), weitgehend ihre Bedeutung verloren haben.

  • BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 759/77

    Vergleichsmiete III

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1984 - REMiet 7/82
    Ob eine Sache zurückverwiesen werden darf, kann im Hinblick darauf, daß durch zu strenge Anforderungen an den Inhalt eines Erhöhungsverlangens die Durchsetzung eines berechtigten Anspruchs auf Mietzinserhöhung nicht übermäßig erschwert werden darf (vgl. BGHZ 84, 392/395 f. unter Hinweis auf BVerfGE 49, 244 und 53, 352), sowie auch im Hinblick auf die Prozeßökonomie (vgl. BayObLGZ 1982, 78/85) und auf die Vorschrift des § 540 ZPO vom jeweiligen Grund der Unwirksamkeit des Erhöhungsverlangens abhängen.
  • BayObLG, 29.11.1983 - REMiet 9/82

    Kündigungsrecht eines Vermieters bei fehlender Zustimmung zu einem

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1984 - REMiet 7/82
    Aus dem Erfordernis der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage (vgl. zur Prüfung der Entscheidungserheblichkeit BayObLGZ 1982, 173/174 und 1983, 285/287, jeweils m. Nachw.) folgt vielmehr, daß nur solche Rechtsfragen zu beantworten sind, die sich konkret aus dem Tatsachenstoff des jeweiligen mietrechtlichen Streits ergeben, über den das Berufungsgericht zu entscheiden hat (vgl. OLG Hamm, aaO.).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 180/77

    Vergleichsmiete II

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1984 - REMiet 7/82
    Ob eine Sache zurückverwiesen werden darf, kann im Hinblick darauf, daß durch zu strenge Anforderungen an den Inhalt eines Erhöhungsverlangens die Durchsetzung eines berechtigten Anspruchs auf Mietzinserhöhung nicht übermäßig erschwert werden darf (vgl. BGHZ 84, 392/395 f. unter Hinweis auf BVerfGE 49, 244 und 53, 352), sowie auch im Hinblick auf die Prozeßökonomie (vgl. BayObLGZ 1982, 78/85) und auf die Vorschrift des § 540 ZPO vom jeweiligen Grund der Unwirksamkeit des Erhöhungsverlangens abhängen.
  • BGH, 20.09.1982 - VIII ARZ 1/82

    Benennung von Vergleichswohnungen im Mieterhöhungsschreiben

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1984 - REMiet 7/82
    Ob eine Sache zurückverwiesen werden darf, kann im Hinblick darauf, daß durch zu strenge Anforderungen an den Inhalt eines Erhöhungsverlangens die Durchsetzung eines berechtigten Anspruchs auf Mietzinserhöhung nicht übermäßig erschwert werden darf (vgl. BGHZ 84, 392/395 f. unter Hinweis auf BVerfGE 49, 244 und 53, 352), sowie auch im Hinblick auf die Prozeßökonomie (vgl. BayObLGZ 1982, 78/85) und auf die Vorschrift des § 540 ZPO vom jeweiligen Grund der Unwirksamkeit des Erhöhungsverlangens abhängen.
  • BayObLG, 19.01.1981 - Allg. Reg. 103/80

    Anspruch auf Funkantenne auf dem Dach?

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1984 - REMiet 7/82
    Sie müssen mithin für die Sachentscheidung im konkreten Fall erheblich sein (BayObLGZ 1981, 1/2 f. m. Nachw.).
  • BayObLG, 24.02.1984 - REMiet 3/84
    Auszug aus BayObLG, 09.07.1984 - REMiet 7/82
    Die Vorlage, über die das Bayer. Oberste Landesgericht zu entscheiden hat (BayObLGZ 1980, 360/363 und ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt BayObLGZ 1984, 38/39 und Senatsbeschluß vom 22.5.1984 - RE-Miet 7/83 S.4), ist unzulässig.
  • OLG Hamm, 30.10.1982 - 4 REMiet 6/82

    Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters in einer Mietwohnung ;

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1984 - REMiet 7/82
    a) Die Beantwortung abstrakter Fragen - wie sie hier der Vorlagebeschluß stellt - ist nicht die Aufgabe des um einen Rechtsentscheid angegangenen Gerichts (vgl. OLG Hamm, NJW 1983, 289 /290).
  • BayObLG, 01.09.1981 - Allg. Reg. 58/81
    Auszug aus BayObLG, 09.07.1984 - REMiet 7/82
    Im Hinblick darauf kann die zur Entscheidung vorgelegte Rechtsfrage allenfalls noch vereinzelt und nicht - wie es Voraussetzung ihrer grundsätzlichen Bedeutung ist (vgl.BayObLGZ 1981, 300/302 m. Nachw.) - wiederholt auftreten und unterschiedlich beantwortet werden.
  • BayObLG, 01.04.1982 - Allg. Reg. 68/81
    Auszug aus BayObLG, 09.07.1984 - REMiet 7/82
    Aus dem Erfordernis der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage (vgl. zur Prüfung der Entscheidungserheblichkeit BayObLGZ 1982, 173/174 und 1983, 285/287, jeweils m. Nachw.) folgt vielmehr, daß nur solche Rechtsfragen zu beantworten sind, die sich konkret aus dem Tatsachenstoff des jeweiligen mietrechtlichen Streits ergeben, über den das Berufungsgericht zu entscheiden hat (vgl. OLG Hamm, aaO.).
  • OLG Koblenz, 11.03.1983 - 4 W RE 69/83

    Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens; Erfordernis der Angabe des Zeitpunkts

  • OLG Braunschweig, 15.03.1982 - 1 UH 1/82
  • BayObLG, 22.05.1984 - REMiet 7/83
  • BayObLG, 21.10.1983 - REMiet 4/82
  • BayObLG, 21.10.1983 - REMiet 11/83
  • BayObLG, 10.03.1988 - REMiet 2/88

    Mieterhöhungsverlangen während des für die Kappungsgrenze maßgebenden Zeitraums

    Zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen gehört auch nicht die Angabe des Zeitpunkts, von dem ab der Vermieter die erhöhte Miete verlangt, weil sich der Fälligkeitszeitpunkt aus dem Gesetz ergibt (vgl. OLG Koblenz, NJW 1983, 1861 = WuM 1983, 132 m.w.Nachw.; BayObLG, WuM 1984, 240/241).
  • BayObLG, 17.12.1984 - REMiet 9/83
    Ungeachtet der im Schrifttum umstrittenen Rechtsnatur des Erhöhungsverlangens und seiner dogmatischen Einordnung (vgl. zum Meinungsstand insbesondere Emmerich/Sonnenschein, Mietrecht Art. 3 WKSchG, § 2 MHRG Rdn. 99; vgl. dazu auch BayObLGZ 1983, 30/34 und BayObLG, WuM 1984, 240/241) besteht Einigkeit darüber, daß die Verurteilung des Mieters, einer Erhöhung des Mietzinses zuzustimmen (vgl. § 2 Abs. 3 S. 1 MHG ), ein wirksames Erhöhungsverlangen voraussetzt (BayObLGZ 1982, 78/83 f.).
  • BayObLG, 21.07.1987 - REMiet 3/87
    Jedoch dürfen prozessuale Rechtsfragen ausnahmsweise dann zum Rechtsentscheid vorgelegt werden, wenn sie in einem engen inneren Sachzusammenhang mit der Rechtsfrage des materiellen Wohnraummietrechts stehen und ihre Beantwortung sich aus dem materiellen Wohnraummietrecht ergibt (allgemeine Meinung; z. B. BGHZ 89, 275 = RES § 29 a ZPO Nr. 1, Bd. IV S. 179/181; BayObLG, WuM 1984, 240 = RES 3. MietRÄndG Nr. 49, Bd. IV S. 205/206).
  • BayObLG, 19.07.1984 - REMiet 2/83
    83/80">BayObLGZ 1980, 360/363 und ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt BayObLGZ 1984, 38/39 und Senatsbeschluß vom 9.7.1984 - RE-Miet 7/82 S.4 f.), ist unzulässig.
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